Geschlechtervielfalt
Der Leitfaden zur Berücksichtigung von Geschlechtervielfalt im Projekt MmF wurde von Mag.a Renate Tanzberger auf Anfrage von Univ.-Prof. Michael Eichmair, PhD erstellt.
Videoclip mit Erklärungen zum Thema »Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt« von Dissens Berlin.
Präambel
Das Projekt Mathematik macht Freude möchte der Tatsache Rechnung tragen, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt und dass es sowohl Personen gibt, die sich mit dem ihnen bei der Geburt zugeschriebenen Geschlecht wohl fühlen als auch Personen, für die diese Zuschreibung nicht passt.
Wenn Sie trans*, inter*, non-binary sind, wissen Sie wahrscheinlich, wie es sich anfühlt, nicht mitgemeint zu sein (beispielsweise bei der Anrede »Meine Damen und Herren«), mit einem falschen Pronomen angesprochen zu werden, Diskriminierung, möglicherweise auch Gewalt zu erfahren oder vor schwierigen Entscheidungen zu stehen (»Werde ich seltsam angesehen, wenn ich in die ‚Damen‘-Toilette gehe?«). Wenn Ihre Gender-Präsentation nicht in Frage gestellt wird und Sie sich noch nicht oder erst wenig mit Diskriminierungserfahrungen von trans*, inter*, non-binary Personen beschäftigt haben, kann es sein, dass Sie sich mancher Privilegien gar nicht bewusst sind. Wie sehr würden Sie beispielsweise den folgenden Aussagen aus der Privilegiengalerie von Katja Linke (S. 18-21) zustimmen?
- »Die Nennung meines Namens oder Geschlechts auf meinem Personalausweis, Führerschein oder Pass führt weder bei Kontrollen im Inland noch bei Auslandsreisen zu längeren Diskussionen, Beleidigungen oder peinlichen Leibesvisitationen.«
- »Ich muss meine […] Geschlechtsidentität eigentlich nie richtig stellen oder erklären, weil die allermeisten Menschen mir […] meine Geschlechtsidentität sowieso automatisch zuschreiben.«
- »Ich kann leicht eine öffentliche Toilette finden, die Menschen meiner Gender-Präsentation problemlos benutzen können.«
Eine Beschäftigung mit den obigen Aussagen kann Privilegien bzw. Diskriminierungen im Zusammenhang mit geschlechtlicher, aber auch mit sexueller, Vielfalt sichtbar machen.
Eine Auseinandersetzung mit geschlechtlicher Vielfalt bedeutet immer auch in Bewegung zu bleiben. Es gibt nicht die eine richtige Meinung. Meinungen, die früher state of the art waren, sind inzwischen überholt und viele Themen wandeln sich oder werden kontroversiell diskutiert. Dazu drei Beispiele:
- Sollte anfangs das Akronym LGB (die aus dem Englischen stammende Abkürzung steht für lesbian, gay, bi) darauf aufmerksam machen, dass es nicht nur heterosexuell l(i)ebende Menschen gibt, findet sich jetzt oft die Abkürzung LGBTIQA* (für: lesbian, gay, bi, trans, inter, queer/questioning, asexual), wobei der * symbolisieren soll, dass es über diese Aufzählung hinaus noch weitere sexuelle und geschlechtliche Identitäten gibt.
- Auch in der Sprache findet ein permanentes Ringen statt, wie diese geschlechtergerechter gemacht werden kann. Früher wurde es als fortschrittlich erachtet, Frauen in der Sprache sichtbar zu machen, indem es zu Doppelnennungen kam (Studentinnen und Studenten) oder das Binnen-I verwendet wurde (StudentInnen). Heute werden Schreib- und Sprechformen gesucht, um sichtbar zu machen, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt (Student*innen, Student_innen, Student:innen).
- Die Bezeichnung »intersexuell«, die lange Zeit verwendet wurde, wird im deutschsprachigen Raum von der Community eher abgelehnt, weil der Begriff oft pathologisierend verwendet wurde und, weil »sex« im Englischen Geschlecht bedeutet, im Deutschen aber eher mit Sexualität konnotiert ist.
Diese Präambel soll dazu einzuladen, eigene Ansichten und das eigene Verhalten zu reflektieren und Sie darin bestärken, Diskriminierungen entgegenzuwirken.
Auf welche Weise kann und soll Geschlechtervielfalt im Projekt MmF sichtbar werden?
- Zu allererst in einer Haltung, mit der wir vermitteln, dass wir Geschlechtervielfalt nicht für ein Randthema halten und indem wir gegen Diskriminierung auftreten,
- in unserem Schreiben (beispielsweise durch die Verwendung des Gendersterns wie bei Student*innen) und Sprechen (statt »Studentinnen und Studenten« beispielsweise »Studierende« oder »Student[Pause]innen«),
- indem wir Personen, die wir nicht kennen, fragen, wie sie angesprochen werden wollen (Du / Sie, Vorname / Nachname, Pronomen),
- indem wir bei von uns entwickelten mathematischen Aufgaben, in denen Personen vorkommen, auch geschlechtsneutrale Vornamen verwenden,
- indem wir für alle am Projekt MmF Beteiligten (Mitarbeiter*innen, Lehrveranstaltungsleiter*innen, Studierenden) Fortbildungen zum Thema »Geschlechtliche Vielfalt« anbieten,
- indem wir vor Beginn der Lehrveranstaltung an alle (neuen) Lehrveranstaltungsleiter*innen eine Mail schicken, in der wir Geschlechtervielfalt thematisieren und darauf hinweisen, welchen Beitrag die Lehrveranstaltungsleiter*innen leisten können, diese Vielfalt wertzuschätzen,
- indem wir auf dieser Seite Informationen zur Verfügung stellen, die eine weiterführende Beschäftigung mit Geschlechtervielfalt ermöglichen.
Glossare
Geschlechtliche Vielfalt in der Kinder- und Jugendhilfe. inter* und trans*Jugendliche
- Stand: 2021
- Wichtige Begriffe und Erklärungen zu diesem Thema auf Seite 41 und 42
trans. inter*. nicht-binär. Lehr- und Lernräume an Hochschulen geschlechterreflektiert, diskriminierungskritisch und respektvoll gestalten
- Stand: 2019
- Begriffe wie inter, trans, nicht-binär, binäre Geschlechterordnung und Geschlechtsidentität werden auf Seite 7 und 16 der Broschüre definiert
Queeres Glossar der Queer Lexikons
- Stand: 2019
- Glossar der deutschen Online-Anlaufstelle Queer Lexikon
Gesetzliche Lage in Österreich
Inter*, trans*, nicht-binäre Personen haben über lange Zeit Diskriminierung erfahren. In den letzten Jahren gab es in Österreich zumindest einige maßgebliche Verbesserungen:
- Sterilisationen, Scheidung und eine geschlechtsangleichende Operation heute keine Voraussetzung mehr für eine Personenstandsänderung,
- inter* Personen haben einen Rechtsanspruch auf einen Personenstandseintrag jenseits von »weiblich« und »männlich«.
Dennoch kann heute von einer Gleichstellung noch keine Rede sein und unsere Gesellschaft ist weiterhin von einer Geschlechterdichotomie geprägt. Dazu ein Beispiel:
- Als Voraussetzung für eine Personenstandsänderung sieht das Gesetz unter anderem vor, »[…] dass eine deutliche Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des anderen Geschlechts zum Ausdruck kommt.«, womit Personen, die ihren Personenstand ändern wollen, gezwungen sind, Geschlechterstereotype zu reproduzieren.
Um einen kleinen Einblick zu geben, in welchen rechtlichen und gesellschaftlichen Verhältnissen wir uns beim Thema »geschlechtliche Vielfalt« derzeit (Januar 2022) befinden, werden zunächst einige Rechtsnormen aufgelistet. Danach finden sich Links zu Websites, die die jeweiligen Themen vertiefen.
Ad »Wahl der Geschlechtsidentität«
»Der Österreichische Verfassungsgerichtshof folgte mit seinem Erkenntnis vom 15. Juni 2018 dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Dieser hat sich bereits 2003 zu Transidentität ausgesprochen und, dass die selbstbestimmte Wahl der Geschlechtsidentität ein fundamentales Menschenrecht ist. Im Dezember 2018 bestätigte der Verwaltungsgerichtshof ein Erkenntnis des oberösterreichischen Landesverwaltungsgerichts (Ro 2018/01/0015 vom 14.12.2018) und urteilte, wie bereits schon der Verfassungsgerichtshof, dass der begehrte Personenstandseintrag »inter« ausdrücklich zulässig sei. Dies gilt allerdings ausschließlich für intergeschlechtliche Personen, non-binary-Personen steht dieser Personenstandseintrag nicht offen. Für Reisepässe ist für das dritte Geschlecht der Eintrag »X« für »non-specified/ unbestimmt« vorgesehen (laut Unionsrecht sowie Richtlinien der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO)).«
Ad »Geschlechtseintrag«
»Für den Geschlechtseintrag bei Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, gilt laut der Verordnung des Bundesministeriums für Inneres vom 9.9.2020 Folgendes:
- Bei der Geburt von Kindern, die nicht eindeutig männlich oder weiblich sind, obliegt es der Hebamme oder der Ärzt*in als Geschlechtsbezeichnung »inter«, »divers« oder »offen« einzutragen oder keine Angabe zu machen. Diese dritte Option ist nur bei Kindern möglich, die intergeschlechtlich, also weder eindeutig nur männlich noch eindeutig nur weiblich sind.
- Problematisch ist, dass die möglichen Einträge »inter«, »divers« und »offen« synonym verwendet werden und hier die Auswahl der Ärzt*In bzw. Hebammen obliegt. Auch ist nicht geregelt, wann keine Angabe zu machen ist.
- Sobald eine Zuordnung möglich ist, soll der Geschlechtseintrag ergänzt oder geändert werden auf »männlich«, »weiblich«, »inter«, »divers«, »offen« oder eben keine Angabe gemacht werden. Eine bestimmte Frist ist dafür nicht vorgesehen. Es kann daher auch Menschen geben, die lebenslang keinen Geschlechtseintrag haben.«
- Anerkennung der dritten Geschlechtskategorie in Österreich
Ad »Personenstandsänderung«
»Eine Personenstandsänderung bedeutet die Änderung des Geschlechtseintrags im Zentralen Personenstandsregister. Durch Änderung des Personenstands (vormals «Geburtenbuch«) wird man offiziell im gelebten Geschlecht anerkannt und kann passende Dokumente erhalten.
Scheidung und eine geschlechtsangleichende Operation waren früher Voraussetzungen für eine Personenstandsänderung, sind es heute aber nicht mehr. Voraussetzung zur Bewilligung ist ein Gutachten einer Fachärztin beziehungsweise eines Facharztes für Psychiatrie oder einer Psychotherapeutin beziehungsweise eines Psychotherapeuten oder einer klinischen Psychologin beziehungsweise eines klinischen Psychologen, das Folgendes enthält:
- Die Erklärung, dass ein Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht besteht, und
- dass dieses aller Voraussicht nach weitgehend irreversibel ist.
- Die Mitteilung, dass eine deutliche Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des anderen Geschlechts zum Ausdruck kommt.
Die Diagnose »Transsexualität (F 64.0)« muss seit Herbst 2020 nicht mehr enthalten sein.«
Ad »Vorname«
»In Österreich muss der erste Vorname eines Menschen laut Namensänderungsgesetz dem Geschlecht entsprechen. Dies ist fest in unserer Gesellschaft verankert. Sie erwartet, das Geschlecht einer Person eindeutig aus ihrem Vornamen ablesen zu können. Deshalb ist ein passender Vorname eine wichtige Voraussetzung für die soziale Anerkennung im eigenen Geschlecht. Zugleich ist der Vorname ein wichtiger Teil der eigenen Identität und es ist fast unmöglich, sich ohne passenden Vornamen ins eigene Geschlecht einzuleben.
Eine Änderung des Vornamens darf nicht bewilligt werden, wenn der beantragte Vorname als erster Vorname nicht dem Geschlecht des Antragstellers entspricht. Damit sind geschlechtsspezifisch eindeutige aber auch geschlechtsneutrale Vornamen möglich. Ein Vorname, der dem Identitätsgeschlecht eindeutig entspricht, kann erst nach einer Personenstandsänderung angenommen werden.
Geschlechtsneutrale Vornamen, die sowohl bei Männern als auch bei Frauen gängig sind, können jedoch auch ohne Personenstandsänderung angenommen werden.«
Weiterführende Links
- Informationen der Wiener Antidiskriminierungsstelle für LGBTIQ-Angelegenheiten zu Intergeschlechtlichkeit
- Informationen der Wiener Antidiskriminierungsstelle für LGBTIQ-Angelegenheiten zu Transgender Personen
- Verfassungsgerichtshof (2018): Intersexuelle Personen haben Recht auf adäquate Bezeichnung im Personenstandsregister.
- Questions & Answers zum alternativen Geschlechtseintrag (inter/divers/offen) bzw. zur Streichung des Geschlechtseintrags
- Empfehlungen zu Varianten der Geschlechtsentwicklung, Wien; Martin Heidinger; Silvia Tuerk; Arbeitsgruppe Varianten der Geschlechtsentwicklung (2019)
- Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort: Änderung der Geschlechtszugehörigkeit
- Anwaltschaft für Gleichbehandlung (2013): Gleichbehandlung für Transgender Personen und Intersexuelle Menschen
Videos
Manchmal sagen Bilder mehr als 1000 Worte. In diesem Sinne wurden hier Videos zusammengetragen, die geschlechtliche (teilweise auch sexuelle) Vielfalt thematisieren beziehungsweise die Lebenswelten von inter* und trans* bzw. non-binary Personen sichtbar machen.
- Fachstelle Gender und Diversität Nordrhein-Westfalen
- Themen: Gender, Genderpädagogik, geschlechtergerechte Sprache und Sexismus
- Inter*, Trans* sowie geschlechtliche und sexuelle Vielfalt
>> Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt – Erklärfilm <<
- Videoclip mit Erklärungen zum Thema »Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt« von Dissens Berlin (3:30)
- Gesetzeslage in Deutschland
>> What It's Like To Be Intersex <<
- Vier jugendliche inter* Aktivist*innen (Sean Saifa Wall, Pidgeon Pagonis, Emily Quinn und Alice Alvarez) erzählen (3:25)
>> My intersex story <<
- Video von Irene Kuzemko, Mathilde und Organisation Intersex International OII Europe (3:59)
- Sichtbarmachung und die Wichtigkeit des Zusammenfindens intergeschlechtlicher Menschen
>> Geschlechtergerechte Sprache <<
- Erklärvideo mit Gebärdensprache (2:27)
- FUMA Fachstelle Gender & Diversität Nordrhein-Westfale
Broschüren
Für alle, die ihr Wissen in Zusammenhang mit geschlechtlicher Vielfalt vertiefen wollen, folgen einige Hinweise auf Broschüren, die sich mit dem universitären oder dem (vor)schulischen Kontext auseinandersetzen. An erster Stelle findet sich eine Broschüre, die sich dem Thema »geschlechtliche Vielfalt« in leichter Sprache annähert.
Frau. Mann. Und noch viel mehr.
- Eine Broschüre in Leichter Sprache vom Verein Leicht Lesen
- Themen: geschlechtliche Vielfalt und sexuelle Orientierung
- 59 Seiten
Non-Binary Universities
- Vademekum zu geschlechtergerecht(er)en Hochschulen
- Akademie der bildenden Künste Wien (Hg.) (2019)
- 56 Seiten
Geschlechtervielfalt und die Rolle des Arbeitskreises bei der Gestaltung einer nicht-binären Universität
- Terle, Christina (2020)
- Praxisarbeit für den Basislehrgang
- 25 Seiten
Kritische Lehrer_innen. Kein Handbuch.
- Linke, Katja (2010)
- Heterosexualität und geschlechtliche Eindeutigkeit als Privilegien
- S.18-21
Die nachfolgenden Broschüren stammen aus Deutschland und sie beziehen sich daher auf die dortige Gesetzeslage und stellen Beratungsstellen in Deutschland vor. Sie bieten aber so viele Anregungen, dass sie auch für Leser*innen aus Österreich relevant sind.
Checkliste und Handlungsempfehlungen für Schulen zum Thema LSBTI*Q
- Schule der Vielfalt / SCHLAU NRW (Hg.) (2016)
- 13 Seiten
Trans* und Schule. Infobroschüre für die Begleitung von trans* Jugendlichen im Kontext Schule in NRW
- SCHLAU NRW / Netzwerk Geschlechtliche Vielfalt Trans* NRW e.V. (Hg.) (2019)
- 28 Seiten
Geschlechtliche Vielfalt in der Kinder- und Jugendhilfe
- Der Paritätische Gesamtverband (Hg.) (2021)
- Bestehend aus drei Broschüren mit den Zielgruppen inter* und trans*Kinder von 0-6 (42 Seiten) bzw. 6-12 Jahren (44 Seiten) sowie inter* und trans* Jugendliche (43 Seiten)
Sprachleitfäden
Im Projekt MmF ist es ein großes Anliegen, sprachliche Diskriminierungen zu vermeiden. Sprache soll niemanden ausschließen. Das kann heißen, bei der Erstellung von Textbeispielen neben Namen wie Marie und Jakob auch Namen wie Selin, Baran oder Hassan zu verwenden, aber auch geschlechtsneutrale Namen wie Sascha oder Alex. Und es bedeutet der Tatsache Rechnung zu tragen, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt – zum Beispiel durch die Schreibweise »Student*innen«. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten und Strategien, genderinklusiv oder genderfrei zu formulieren, so wie es unterschiedliche Positionierungen dazu gibt – und der Prozess ist nicht abgeschlossen. Hier findet sich beispielsweise auf zwei Seiten eine Positionierung der Fachstelle Gender & Diversität Nordrhein-Westfalen zur Verwendung der »Sternchen-Schreibweise« bei Inter* und Trans*.
Ein Motto, das wir auf den Weg mitgeben wollen: Kreativ sein – ausprobieren – interessiert bleiben – nachlesen – aus Kritik lernen.
Sprachleitfäden gibt es inzwischen viele, wir haben ein paar davon nachfolgend aufgelistet:
Inklusive Sprache. Was bedeutet das kurz erklärt? Ein Sprachleitfaden
- Johannes Kepler Universität Linz (2020)
- Dieser Leitfaden widmet sich inklusiver Sprache und ist daher bewusst in »leichter Sprache« verfasst
- 20 Seiten
Platz für gerechte Kommunikation
- Johannes Kepler Universität Linz (2020)
- Leitfaden für eine inklusive Sprache
- 44 Seiten
Geschlechtersensible Sprache – Dialog auf Augenhöhe. Leitfaden.
- Gleichbehandlungsanwaltschaft (2021)
- 60 Seiten
Praxis-Handbuch »Geschlechtergerechte Sprache«
- Katholische Jugend Österreich (2021)
- 16 Seiten
Geschlechterinklusiver Sprachgebrauch in der Administration der Universität Wien: Leitlinie und Empfehlungen zur Umsetzung
- Universität Wien (2019)
- 3 Seiten
Geschlechterinklusive Sprache
- Universität Wien
Übersicht über Pronomen und deren Deklinationen
- Nichtbinäre Personen im deutschsprachigen Raum verwenden häufig they/them, dey/dem, kein Pronomen (Vorname), sier, xier
A Guide To Gender Identity Terms
- Leitfaden für Pronomen in englischer Sprache
Zuletzt möchte ich noch auf das Thema geschlechtergerechte Sprache und Barrierefreiheit eingehen. Hier gibt es einige Stellungnahmen, die darauf hinweisen, dass sich diese beiden Bereiche gegenseitig ausschließen und – je nachdem, wer mit einem Beitrag angesprochen werden soll – daher Prioritäten in die eine oder andere Richtung gesetzt werden müssen. Ein recht differenzierter Artikel (vom 22.3.2021) findet sich hier: Rocktäschel, Lucia Clara (2021): Zur Kritik am Gendern mit Doppelpunkt.
Beratungsstellen, Organisationen
Nachfolgend werden Organisationen aufgelistet, denen es zu verdanken ist, dass Geschlecht in seiner Vielfalt thematisiert wurde und wird sowie Diskriminierungen aufgezeigt werden. Selbstvertretungsorganisationen waren dafür von großer Bedeutung und Anlaufstellen braucht es nach wie vor. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und bezieht sich ausschließlich auf Österreich bzw. Wien.
- Referat der Universität Wien für Queer-Angelegenheiten
- Vernetzungsgruppe für queere Mitarbeiter*innen des allgemeinen und des wissenschaftlichen Universitätspersonals der Universität
- Wiener Antidiskriminierungsstelle für LGBTIQ-Angelegenheiten
- TransX - Verein für Transgender Personen
- Die PLATTFORM INTERSEX ÖSTERREICH ist ein Netzwerk aus der Selbstvertretungsorganisation VIMÖ (Verein Intergeschlechtlicher Menschen Österreich), NGOs, Wissenschaftler*innen und Aktivist*innen
- VIMÖ - Verein intergeschlechtlicher Menschen Österreich
- Verein für nichtbinäre Menschen (steht hinter der Genderklage)
- Zara Beratungsstelle GegenHassimNetz